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3. Preise |
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I. Sämtliche Preise des Verkäufers gelten gegenüber Kaufleuten rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer: |
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4. Lieferung |
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Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Auf dessen Wunsch und dessen Kosten erfolgt eine Versicherung gegen typische Transportgefahren. Beförderungsart und -weg sowie die Verpackung bestimmt der Verkäufer, soweit keine ausdrücklichen Weisungen des Käufers erfolgen. Die Haftung des Verkäufers für Verpackungs- und Verladungsschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. |
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5. Lieferzeiten |
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Erfolgt keine feste Vereinbarung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins, gilt für den Verkäufer eine angemessene Lieferfrist als vereinbart. Bei Fristüberschreitung kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der Maßgabe, dass er nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Der Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers begrenzt. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird von Verkäuferseite ausgeschlossen. |
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6. Zahlung, Fälligkeit |
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Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung von Verbrauchsmaterialien innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Tinten, Toner und Ersatzteile sind innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig. Rechnungen über Maschinen und Geräte sind rein netto nach Rechnungserhalt zahlbar.Montage- und Reparaturkosten sind sofort nach deren Ausführung ohne jeden Abzug fällig. |
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7. Zahlungsverzug |
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Der Käufer gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Ist strittig, ob und wann dem Käufer die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt anstelle des Zuganges der Rechnung oder Zahlungsaufstellung der Zeitpunkt des Empfanges der gekauften Ware. |
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8. Verzugszinsen |
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Gerät der Käufer mit der Zahlung nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, dem Käufer gegenüber einen höheren Verzugsschaden konkret nachzuweisen und einzufordern. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden des Verkäufers zu beweisen. |
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9. Ansprüche des Käufers bei Mängeln, Mangelbegriff und Fristen |
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I. Garantie- und Nacherfüllungsfristen |
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10. Haftung des Verkäufers |
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I. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; das gilt auch für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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11. Eigentumsvorbehalt des Verkäufers |
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I. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. |
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist in allen Fällen Garbsen als Sitz des Verkäufers. Für Verbrauchsgüterkaufverträge nach § 474 ff. BGB gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. |
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13. Salvatorische Klausel |
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen vorstehenden Bestimmungen nicht betroffen. |
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Stand 10/2008 |
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Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen der Firma K & R Graphischer Fachhandel GmbH
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