Wir schreiben unsere Produktpolitik ganz groß!
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Geltungsbereich

I. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich in Textform (Brief, Fax oder E- Mail) zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
II. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, werden in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) niedergelegt.
III. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB
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2. Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sie werden für den Verkäufer erst durch dessen schriftliche Bestätigung an den Vertragspartner rechtswirksam. Änderungen und Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt werden. Soweit in Angeboten Angaben in Katalogen, Zeichnungen, Abbildungen und vergleichbaren Unterlagen gemacht werden, gelten sie nur als annähernd. Abänderungen behält sich der Verkäufer insoweit vor, als dass diese Änderungen nicht von grundlegender Art sind und den vertragsgemäßen Zweck nicht einschränken.

3. Preise

I. Sämtliche Preise des Verkäufers gelten gegenüber Kaufleuten rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
a) bei Neu- und Gebrauchtmaschinen ab Werk,
b) Gebrauchtmaschinen und –geräten ab dem jeweiligen Standort.
II. Bei allen Maschinen- und Geräteanlieferungen werden Nebenkosten und Verpackung, Montage, gegebenenfalls Demontage und Transportkosten gesondert berechnet.
III. Bei Verbrauchsmaterialien erfolgt die Lieferung im Rahmen des regelmäßigen Tourendienstes des Verkäufers frei Haus. Ansonsten erfolgen die Lieferungen bis zu einem Warenwert von 250,- € auf Kosten des Käufers; Mehrkosten für Eilzustellungen, Express und Kuriere gehen stets zu Lasten des Käufers.
IV. Bei Lieferungen von Artikeln, die verkäuferseits nicht lagermäßig geführt werden, erfolgt eine Weiterberechnung der verkäuferseits entstandenen Vorkosten (Verpackung, Versicherung, Transport).
V. Bei laufender Geschäftsbeziehung mit einem Kaufmann bzw. Unternehmen gilt der am Liefertag gültige Preis des Verkäufers als vereinbart, soweit die Preisänderung auf einer Preisabänderung des Zulieferers des Verkäufers beruht.
VI. Im Übrigen sind Preisabänderungen nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. In diesem Falle gilt nach Ablauf von vier Monaten der am Tage der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.

4. Lieferung

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Auf dessen Wunsch und dessen Kosten erfolgt eine Versicherung gegen typische Transportgefahren. Beförderungsart und -weg sowie die Verpackung bestimmt der Verkäufer, soweit keine ausdrücklichen Weisungen des Käufers erfolgen. Die Haftung des Verkäufers für Verpackungs- und Verladungsschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

5. Lieferzeiten

Erfolgt keine feste Vereinbarung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins, gilt für den Verkäufer eine angemessene Lieferfrist als vereinbart. Bei Fristüberschreitung kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der Maßgabe, dass er nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Der Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers begrenzt. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird von Verkäuferseite ausgeschlossen.

6. Zahlung, Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung von Verbrauchsmaterialien innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Tinten, Toner und Ersatzteile sind innerhalb von 10 Tagen rein netto fällig. Rechnungen über Maschinen und Geräte sind rein netto nach Rechnungserhalt zahlbar.Montage- und Reparaturkosten sind sofort nach deren Ausführung ohne jeden Abzug fällig.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Geschieht dies im Einzelfalle dennoch, erfolgt dies stets nur zahlungshalber mit gleichzeitiger Berechtigung des Verkäufers, entstehende Kosten und Spesen zu Lasten des Käufers abzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese Gegenforderung verkäuferseits unbestritten oder zu Lasten des Verkäufers rechtskräftig festgestellt ist.

7. Zahlungsverzug

Der Käufer gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Ist strittig, ob und wann dem Käufer die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt anstelle des Zuganges der Rechnung oder Zahlungsaufstellung der Zeitpunkt des Empfanges der gekauften Ware.

8. Verzugszinsen

Gerät der Käufer mit der Zahlung nach Maßgabe von Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, dem Käufer gegenüber einen höheren Verzugsschaden konkret nachzuweisen und einzufordern. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden des Verkäufers zu beweisen.

9. Ansprüche des Käufers bei Mängeln, Mangelbegriff und Fristen

I. Garantie- und Nacherfüllungsfristen
a) Bei Verkauf und Lieferung von Neu-Maschinen und -Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. der Aufstellung der Kaufsache.
b) beim Kauf und bei Lieferung von Gebrauchtmaschinen und -geräten wird ein vollständiger Gewährleistungsausschluss des Verkäufers vereinbart, es sei denn, dass der Kaufsache ausdrücklich von dem Verkäufer zugesicherte Eigenschaften fehlen oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache durch den Verkäufer.
c) Bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbrauchsgüterkauf) beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren und Neugeräte 12 Monate, für Gebrauchtgerätschaften 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. der Aufstellung.
d) Die Gewährleistungsfristen für Reparaturen an Maschinen und Geräten beträgt 3 Monate und beginnt mit der Beendigung der Reparatur bzw. Übergabe der reparierten Sache.
II. Mängel an der Kaufsache, Rechte des Käufers
a) Bei Vorliegen von Mängeln an der Kaufsache leistet der Verkäufer innerhalb der oben unter Ziffer 1. genannten Fristen Nacherfüllung indem nach Wahl des Verkäufers der Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache geliefert wird. Nacherfüllungsmaßnahmen des Verkäufers durch Reparaturen und Ersatzlieferungen verlängern die oben unter 1. genannten Fristen zugunsten des Käufers nicht. Mit Ausnahme des Vorliegens eines Kaufvertrages mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbrauchsgüterkauf) ist Voraussetzung für eine Nacherfüllung durch den Verkäufer, dass der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers zunächst dokumentiert, dass die in der jeweiligen Bedienungsanleitung des Kaufgegenstandes vorgegebenen Wartungsintervalle eingehalten sind.
b) Verschleißteile an den Kaufgegenständen (z. B. Glas, Heizfäden, alle Art von Lampen, Disketten, Wechselplatten, Schrift- und Datenträger etc.) unterliegen einer besonders starken Abnutzung auch im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebes des Kaufgegenstandes. Abnutzungsschäden an derartigen Gegenständen gelten demzufolge nicht als Mangel, der den Käufer zum Verlangen einer Nacherfüllung berechtigt. Dieser Absatz gilt nicht im Falle des Vorliegens eines Vertrages mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (so genannter Verbrauchsgüterkauf).
c) Transportschäden, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch selbst vorgenommene Eingriffe des Käufers in den Kaufgegenstand, sowie Verwendung von ungeeigneten, nach der Bedienungsanleitung des Kaufgegenstandes nicht zugelassenen Verbrauchsmaterialien entstandene Schäden gelten nicht als Mangel im Sinne dieser Regelungen.
d) Der Verkäufer kann eine vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzung an.
e) Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn die Versuche des Verkäufers auf Nacherfüllung fehlschlagen oder dem Verkäufer eine Nacherfüllung in angemessener Frist nicht möglich ist. Im Falle eines Rücktritts des Käufers hat dieser die mangelhafte Sache an den Verkäufer zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen gemäß 2. d) zu leisten.
f) Gegenstände, die für den Käufer ohne Schwierigkeiten in die Werkstatt des Verkäufers verbracht werden können (z. B. Monitore, Rechner, kleinere Drucker, Speicherlaufwerke oder Scanner), sind zur Durchführung von Nacherfüllungsarbeiten des Verkäufers in die Geschäftsräume des Verkäufers zu bringen. Die Anlieferung obliegt in diesem Falle dem Käufer. Abwicklung entsprechender Nacherfüllungen am Sitz des Käufers werden auf dessen ausdrücklichen Wunsch durch den Verkäufer durchgeführt. Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer gegenüber, diesem bei Reparatur vor Ort diejenigen Kosten gesondert zu vergüten, die über die Kosten einer Depotreparatur hinaus gehen (zusätzlicher Arbeitsaufwand und Reisekosten). Der Aufwendungsersatz erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung durch den Verkäufer. Ergibt die Überprüfung einer entsprechenden Beanstandung des Käufers, dass ein im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegender Fehler des Kaufgegenstandes nicht vorhanden ist, hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten der Überprüfung in jedem Falle vollständig zu erstatten. Bei Verträgen mit einem Verbraucher nach § 13 BGB (Verbrauchsgüterkauf) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
g) Bei Maschinen und Gerätschaften entfällt ein Nacherfüllungsanspruch des Käufers, wenn ein Fehler auf nicht ordnungsgemäße Bedienung oder Wartung des entsprechenden Gerätes zurückzuführen ist. Die Ansprüche des Käufers erstrecken sich nicht auf solche Schäden, die auf normalem Verschleiß der Kaufsache beruhen. Der Käufer hat dem Verkäufer jedweden Mangel schriftlich anzuzeigen. Bei Verträgen mit Kaufleuten und Unternehmen muss die Mängelanzeige spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware oder – wenn der Mangel auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnte – unverzüglich nach dessen Entdeckung erfolgen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer in diesem Falle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen verliert der Käufer seine Nacherfüllungsansprüche. Vorstehendes gilt nicht im Falle des Vorliegens eines Verbrauchsgüterkaufes gemäß den Vorschriften der §§474 ff. BGB.
 

10. Haftung des Verkäufers

I. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; das gilt auch für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
II. Im Fall der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall wird die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. III. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

11. Eigentumsvorbehalt des Verkäufers

I. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
II. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertmäßig gemäß Rechnungswert der Lieferung auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Jede Verfügung des Käufers über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig, es sei denn, sie erfolgt mit Einwilligung des Verkäufers. Hat der Käufer den Kaufgegenstand zum Weiterverkauf oder zur Be- oder Verarbeitung gekauft, so darf er hierüber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verfügen, solange er mit der Zahlung nicht im Verzuge ist. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt sicherungshalber im vollen Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Bei Maschinenlieferungen ist der Käufer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Risiken aller Art zu sichern. Etwaige Versicherungsansprüche, sowie sonstige bezüglich des Kaufgegenstandes enstehende Ansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung) tritt der Käufer schon jetzt bis zur vollen Befriedigung aller Forderungen sicherheitshalber an den Verkäufer ab.
III. Von Pfändungen und Geltendmachung von Rechten Dritter am Liefergegenstand hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand herauszufordern oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf dessen Restforderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Käufer
IV. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der im § 811 Ziffer 5 ZPO zu seinen Gunsten niedergelegten Einwendungen.
 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist in allen Fällen Garbsen als Sitz des Verkäufers. Für Verbrauchsgüterkaufverträge nach § 474 ff. BGB gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen vorstehenden Bestimmungen nicht betroffen.

Stand 10/2008

Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen der Firma K & R Graphischer Fachhandel GmbH